Das neue Apothekengesetz bringt mehr Versorgungs- und Lebensqualität für die Bevölkerung.
Durchschnittlich 500.000 Menschen besuchen in Österreich pro Tag eine Apotheke. Und es könnten bald noch mehr werden: Denn die Apothekerinnen und Apotheker werden das Angebotsspektrum ihrer Leistungen erweitern. Dahinter steht das neue Apothekengesetz, das am 28. Februar 2024 im Nationalrat in Wien beschlossen worden ist.
In Zukunft werden moderne und innovative Gesundheitstests wie etwa Blutzucker- und Cholesterinmessungen oder Analysen von Mikronährstoffen wie Vitamin D angeboten. Dazu kommen Vor-Ort-Nachweise von Infektionskrankheiten wie Influenza, RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus) oder COVID-19.
Natürlich bietet die Apotheken um’s Eck weitere Dienstleistungen an, etwa die Medikationsanalyse. Was versteht man darunter? Die Apothekerin bzw. der Apotheker nimmt die Gesamtmedikation einer Patientin, eines Patienten in der Apotheke systematisch unter die Lupe. Dadurch können nicht mehr benötigte Medikamente identifiziert und potenziell gefährliche Wechselwirkungen minimiert werden. Die Vorteile liegen auf der Hand: verbesserte Gesundheit, geringere Kosten, erhöhte Gesundheitskompetenz.
Apotheken steigern Lebensqualität
Die Apotheken sind bereits jetzt eine tragende Säule des Gesundheitssystems. „Diese zentrale Rolle wird durch die Ausweitung des apothekerlichen Leistungsspektrums weiter gezielt gestärkt. Wir erhöhen mit dieser Offensive an neuen Gesundheitsangeboten die Versorgungs- und Lebensqualität der Bevölkerung“, sagt die Apothekerkammer.
Die Novelle zum Apothekengesetz ermöglicht außerdem die freiwillige Anpassung der Apotheken-Öffnungszeiten an regionale Versorgungsbedürfnisse der Menschen. Darüber hinaus können bis zu drei Filialen pro Apotheke betrieben und sogenannte ausgelagerte Abgabestellen, beispielsweise in Gemeinden ohne Apotheke, eingerichtet werden.