Badeunfälle und mögliches Ertrinken lassen sich in vielen Fällen verhindern. Falls es doch dazu kommt, sollte man als Ersthelfer schnell reagieren.
Füreinander da sein und im Notfall helfen!
Erste-Hilfe-Maßnahmen können über Leben und Tod entscheiden. In Österreich ist grundsätzlich jeder Mensch dazu verpflichtet, im Ernstfall Erste Hilfe zu leisten – daher sollte man an einem Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen und auch regelmäßig sein Wissen auffrischen. Diese Serie soll einen Beitrag dazu leisten.
Häufige Ursachen für Badeunfälle
Egal, ob Swimmingpool oder Badeteich, jedes Jahr ertrinken in Österreich zwischen 22 und 47 Personen, davon bis zu fünf Kinder unter 15 Jahren. Laut KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) sind 7 % der Bevölkerung Nichtschwimmer. Es gibt hierzulande also rund 600.000 Nichtschwimmer. 24 % der Bevölkerung schätzen ihre Schwimmkenntnisse als unsicher bis mittelmäßig ein.
Gefahren erkennen:
- Für Kleinkinder kann schon ein Wasserstand von 5 bis 10 cm lebensgefährlich werden. Deshalb sollte man sie auch beim Bad in der Badewanne nie unbeaufsichtigt lassen.
- Häufige Ursachen für Badeunfälle sind aber nicht nur fehlende Schwimmkenntnisse oder unbeaufsichtigtes Plantschen der Kinder. Badeunfälle ereignen sich auch, weil Menschen in ihnen unbekannte Gewässer springen und sich im Wasser an Felsen oder Ähnlichem befinden.
- Das mag jetzt übertrieben klingen, aber wer nach einem langen Sonnenbad ohne sich abzukühlen in den See springt, kann an einem akuten Herz-Kreislauf-Versagen sterben.
- Vorsicht ist auch in der Nähe von Brücken und Gewässern mit Schiffsverkehr geboten. Aufgrund erhöhter Sogwirkung kann es hier für Schwimmer lebensgefährlich werden.
- Bei einem Gewitter sollte man dem Wasser ebenso fernbleiben. Und wer weit hinausschwimmt, sollte auf seine Kräfte achten: Neben einer Kreislaufschwäche sind Krämpfe oder eine Unterkühlung möglich.
- Viele Seen sind hierzulande auch im Sommer kalt. Schwimmen im kalten Wasser ist besonders gefährlich. Neben Kreislaufproblemen und einer Unterkühlung ist auch unkontrollierbares Luftschnappen oder eine plötzliche Schwimmunfähigkeit möglich.
- Und was hier auch nicht fehlen darf: Alkoholisiert baden zu gehen ist nie eine gute Idee.
Gut zu wissen
- Menschen jeden Alters können an einem Wasserunfall beteiligt sein. Kleinkinder sind auch in flachem Wasser gefährdet.
- Ertrinkungsunfälle geschehen schnell und leise. Dem/der Ertrinkenden ist es im Überlebenskampf nicht möglich, aktiv um Hilfe zu rufen oder mit den Armen zu winken.
- Aus der Entfernung ist ein Ertrinkender nicht immer leicht zu erkennen. Der Kopf ist meist überstreckt, damit Mund und Nase über dem Wasser bleiben. Der/die Betroffene versucht nach Luft zu schnappen und schlägt möglicherweise wild mit den Armen aus.
- Kleinkinder sind noch nicht dazu in der Lage, im Überlebenskampf den Mund und die Nase über Wasser zu halten. Sie paddeln unter Wasser oder verfallen in eine Art Schockstarre und gehen unter.
Das sollte man beim Schwimmen mit Kindern beachten
- Lassen Sie Kinder niemals allein schwimmen – auch nicht in der Badewanne oder in der Nähe eines ungesicherten Swimmingpools. Kleinkinder sollte man in der Nähe von Gewässern stets in unmittelbarer Reichweite beaufsichtigen, größere Kinder in Sichtweite.
- Wählen Sie gut sichtbare, knallige Farben für die Badebekleidung Ihrer Kinder aus. So können sie im schlimmsten Fall auch unter Wasser rasch gefunden werden.
- Melden Sie Ihre Kinder zu Schwimmkursen an und geben Sie Ihnen die Möglichkeit, ihre Schwimmkenntnisse regelmäßig zu üben.
- Sichern Sie Regentonnen und Ähnliches mit Abdeckungen.
- Zäunen Sie Gartenteiche und Swimmingpools ein.
- Gestalten Sie den Randbereich um Ihren Swimmingpool rutschsicher.
- Entleeren Sie Plantschbecken immer sofort nach dem Gebrauch.
- Verwenden Sie nur geprüfte, altersgerechte Schwimmflügel. Das gilt auch für Wasserspielzeug.
- Luftmatratzen und anderes Wasserspielzeug sind keine Schwimmhilfen.
- Speichern Sie sich wichtige Notrufnummern im Handy ein und haben Sie dieses stets griffbereit, um Hilfe zu rufen.
Richtiges Verhalten bei Badeunfällen
- Bleiben Sie ruhig und achten Sie auf Selbstschutz. Denn auch für Ersthelfer:innen gilt: Die eigene Sicherheit hat Vorrang.
- Führen Sie Rettungsversuche immer mit einem Rettungsgerät (z. B. einem Rettungsring, Surfbrett, Luftmatratze, etc.) durch. Eine Rettung ohne Rettungsgerät kann nur ein/e ausgebildete/r Rettungsschwimmer:in versuchen, die/der sich im Falle einer Umklammerung durch den Ertrinkenden befreien kann.
- Kontrollieren Sie den/die Verunfallte/n auf Lebenszeichen. Prüfen Sie die Atmung.
- Damit Wasser, das in den Magen gelangt ist, aus dem Mund abfließen kann, sollten Sie den/die Betroffene/n auf die Seite legen. Bitte nicht auf den Magen drücken.
- Beginnen Sie sofort nach der Rettung mit lebensrettenden Sofortmaßnahmen.
- Wählen Sie den Notruf oder bitten Sie jemand anderen, das zu erledigen.
- Schützen Sie den/die Betroffene/n vor Wind und Kälte, um zu verhindern, dass er/sie weiter auskühlt. Nasse Kleidung sollte unter Berücksichtigung der Intimsphäre entfernt werden. Decken Sie die Person gut zu.
- Falls eine Reanimation erforderlich ist, gilt das 30:2 Prinzip: 30 mal die Herzdruckmassage gefolgt von 2 Beatmungen im Wechsel. Für Kinder gelten möglicherweise andere Richtwerte.
- Ziehen Sie den/die Betroffene/n aus dem Wasser und trocknen Sie seinen/ihren Brustkorb ab, bevor Sie einen Defibrillator einsetzen.
- Bleiben Sie bei dem/der Verunfallten, bis die Rettungskräfte eintreffen.
Sekundäres Ertrinken
Es geschieht zum Glück nur sehr selten, aber wenn Kinder längere Zeit unter Wasser waren und Wasser in die Lunge eingeatmet haben, kann das noch bis zu 24 Stunden später zu Atemnot oder gar Erstickung führen. Man spricht hierbei vom sekundären Ertrinken.
Als mögliche Warnzeichen gelten starker Husten und eine erschwerte Atmung. Möglich sind auch eine erhöhte Temperatur oder Fieber, Schmerzen oder Druck im Brustkorb sowie Übelkeit oder Erbrechen. Blasse Haut, angelaufene Lippen, Unruhe oder extreme Müdigkeit können auch auftreten. Zeigen sich diese oder ähnliche Symptome, sollten Sie das Kind zum Arzt/zur Ärztin oder ins Krankenhaus bringen.